Kann-Kinder sind jene Kinder, die nach dem Stichtag (30.6./1.7.) des jeweiligen Einschulungsjahrgangs geboren sind.

Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz, §58 (1):

„...Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt mit der Einschulung. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden….“

© Grundschule Schöne Aussicht. Alle Rechte vorbehalten.                                                                                  Impressum | Datenschutzerklärung | Kontakt

Einschulung und Schulanmeldung

Informationen zum Schulanfang 2024


Der „rote Faden“ bietet Ihnen eine Übersicht über alle Termine, die Sie beachten müssen, wenn Ihr Kind im Jahr 2024 eingeschult wird. Bitte hier klicken: „Roter Faden“


Schweigepflichtsentbindung Übergang Kindergarten- Grundschule


Erfassung Religionszugehörigkeit


Schulanmeldung

Informationen zum Schulanfang 2025


Der „rote Faden“ bietet Ihnen eine Übersicht über alle Termine, die Sie beachten müssen, wenn Ihr Kind im Jahr 2025 eingeschult wird (20.8.2025)

Bitte hier klicken: „Roter Faden“


Schweigepflichtsentbindung Übergang Kindergarten-Grundschule


Erfassung Religionszugehörigkeit


Schulanmeldung